Das öV-Schutzkonzept – Für sicheres Reisen mit dem öffentlichen
Verkehr
Die Sicherheit der Reisenden hat für die öV-Unternehmen höchste
Priorität.
Das öV-Schutzkonzept orientiert sich an den Massnahmen des
Bundesrates.
Es wird jeweils angepasst, falls die Strategie des Bundesrats
dies erfordert oder falls es während der Umsetzung notwendig
wird.
In den Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs und in
Bahnhöfen inklusive Perrons und Unterführungen gilt für die
Kunden ab einem Alter von 12 Jahren schweizweit die
Maskentragpflicht. Davon ausgenommen sind einzig Personen, die
aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen. Essen und
Trinken ist im öffentlichen Verkehr nach wie vor erlaubt.
Während dieser Zeit kann die Maske entfernt werden.
Die Reinigung der Züge und an Bahnhöfen wurde intensiviert.
Reisende kaufen Billette möglichst online, in Apps oder am
Automaten und bezahlen an Schaltern kontaktlos.
Das öV-Schutzkonzept setzt auf Eigenverantwortung und
Solidarität der Reisenden. Halten sie sich an die beschriebenen
Massnahmen, sind sie im Schweizer öV sicher unterwegs.