|
|
Neues von Massoth® Digital
Neuigkeiten 2023 |
Antrag auf Insolvenzverfahren |
|
10. November
2023 |
Geschäfts-Nr.: 9 IN 767/23 - Amtsgericht
Darmstadt
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Massoth
Elektronik und Elektromechanik GmbH, Frankensteiner Straße 28, 64342
Seeheim-Jugenheim (AG Darmstadt, HRB 4791), vertr. d.: Christoph
Massoth, In der Grube 10a, 64342 Seeheim-Jugenheim,
(Geschäftsführer), ist am 02.11.2023 um 17:15 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.
|
|
10. November
2023 |
Stellungnahme der Firma Massoth:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kunden und Lieferanten,
nach nun schon 49 Jahren Unternehmensgeschichte und bereits dritter
Familiengeneration in der Geschäftsleitung, haben wir uns nicht
vorstellen können, dass Gesellschaft und Märkte einmal in solche
Turbulenzen geraten können, dass der Fortbestand eines Unternehmens
so kurzfristig ins wanken gerät. Die massiven Preissteigerungen in
allen Lebensbereichen, die allgemeine Kauf- und Konsumzurückhaltung
der gesamten Gesellschaft und die daraus resultierende, nicht
ausreichende Auftragslage für die kommenden Monate, stellen unser
Unternehmen vor enorme Herausforderungen.
Nach aktueller Geschäftsprognose ist davon auszugehen, dass der
Geschäftsbetrieb in den kommenden Monaten nicht mehr im gleichen
Umfang weiter betrieben werden kann. Die Geschäftsleitung war daher
gezwungen abzuwägen, ob und wie ein Fortführen des Geschäftsbetriebs
möglich ist.
Mit großem Gottvertrauen haben wir daher die schwere Entscheidung
getroffen, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Aufgrund der umfangreichen betriebsinternen Umstellungsprozesse, die
mit dieser Entscheidung einhergehen und einen zusätzlichen
administrativen Aufwand erfordern, kam es in den vergangenen zwei
Wochen leider vermehrt zu Verzögerungen bei Kommunikation und
Auftragsbearbeitung.
Wir entschuldigen uns für die Ihnen dadurch entstandenen Umstände
und zusätzlichen Wartezeiten und bitten diesbezüglich um Ihr
Verständnis, dass die aktuelle Umstellungsphase uns vor diverse
Herausforderungen stellte.
Wir hoffen diese Phase mit Ihrer Unterstützung gemeinsam nutzen zu
können, um für die Modellbahner*Innen auch zukünftig unsere Produkte
anbieten zu können. Der reguläre Geschäftsbetrieb (Produktion,
Vertrieb) läuft aktuell weiter. Serviceaufträge und
Gewährleistungsansprüche werden im üblichen Leistungsumfang
erbracht.
Wir sind sicher, dass das Unternehmen mit seinen engagierten
Mitarbeitern und innovativen Produkten weiterhin Potential bietet
und die Weiterführung des Unternehmens in anderem Umfang möglich
ist.
Jüngste Produktentwicklungen wie die Weichenantriebsserie EVO sowie
das Gewinnen neuer Kunden im Bereich der Elektronikfertigung
sprechen dafür.
Ziel ist es nun, das Unternehmen durch entsprechende
Umstrukturierung neu aufzustellen.
Wir sind dankbar für all die Unterstützung unserer Mitarbeiter,
Kunden und Lieferanten und das entgegengebrachte Vertrauen,
besonders in der aktuellen Situation, in der wir uns über jede
Unterstützung freuen. Wir sind zuversichtlich, dass Massoth auch im
50. Jahr der Firmengeschichte mit innovativen Produkten am Markt
vertreten sein kann.
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen
Grüßen,
Die Geschäftsleitung der
Massoth Elektronik GmbH |
|
10. November
2023 |
Hinweis Amtsgericht Darmstadt:
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu
zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige
Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines
Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt,
welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR
47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen
Kreditinstitute sowie das Kraftfahrtbundesamt werden angewiesen, dem
vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem
Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen,
sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch
gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
|
Unser Fazit:
Unterstützen Sie in der schweren Zeit die Firma Massoth mit dem Kauf
deren Artikel aus dem Massoth Shop. Eine Anmeldung zur Insolvenz
macht die gefertigten Artikel nicht schlecht. Neben den Decodern
gibt es ja noch Zubehör wie Weichenantriebe, Schienenverbinder &Co.,
Beleuchtung, DiMAX, eMOTION, Verdampfer, Funktionsantriebe, Zubehör,
Klein- & Ersatzteile, Boutique & Drucksachen.
Viele Produkte sind lt.
www.massoth.de
sofort lieferbar.
bis zur nächsten Veröffentlichung. Ihr
Stefan M. Kühnlein |
|
|
|
|